$$$ vereint Hybrid-TV mit Portal für App-Entwickler$$$ gibt den Start seiner „Service Delivery Platform“ (SDP) bekannt. Die vollständig skalierbare Plattform ermöglicht TV-Betreibern ihre Angebote mit Applikationen von externen Entwicklern auf Zusatzgeräte („Companion Devices“) wie Tablet-PCs und Smartphones zu erweitern.
Die Service Delivery Platform (SDP) von $$$ bietet eine offene Programmierschnittstelle (API), die als Bindeglied zwischen Applikationen auf den Endgeräten sowie den TV-Plattformen der Betreiber, sozialen Netzwerken und anderen internetbasierten Inhalten agiert. Mittels einer standardisierten Web-Service-Schnittstelle ermöglicht die $$$-Plattform die Entwicklung einer unbegrenzten Anzahl von Anwendungen. Die Apps können so das TV-Erlebnis ergänzen oder beispielsweise auch zur Steuerung der TV-Funktionen dienen.
„Die parallele Nutzung von Fernsehen und Internet ist ein wachsendes Phänomen. Hier zeichnen sich deutliche Chancen für Pay-TV-Betreiber, Studios und App-Entwickler ab, weiterführende Inhalte und Dienste zu gestalten, die auf Zusatzgeräten genutzt werden können. Die Erweiterung des Zuschauererlebnisses birgt großes Potenzial, etwa durch die gezielte Ansprache der Kunden auch außerhalb der gewohnten Zeiten der TV-Nutzung oder aber durch die Einführung neuer Werbeformen“, kommentiert Adrian Drury, Principle Analyst, Ovum Media and Broadcast. „Die Service Delivery Platform von $$$ ist ein interessanter Ansatz, um dieses Phänomen anzusprechen. Wir sind gespannt auf die ersten Reaktionen der Nutzer im Umgang mit Applikationen auf Basis von SDP.“
$$$ SDP stellt die TV-Betreiber in den Mittelpunkt dieses neuartigen Multi-Screen-Entertainment-Erlebnisses. Zudem nutzt die Plattform das kreative Potenzial der Entwickler-Community. Die Integration dieser Arbeit wird durch ein voll ausgestattetes Entwicklerportal erleichtert.
„Die $$$-Plattform ermöglicht Betreibern die Kreativität der Entwickler-Community für Apps zu nutzen. Erfolgsfaktor von $$$ SDP ist das bidirektionale Kommunikations-Modell, das nicht nur auf einem Gerät arbeitet, sondern das Bindeglied zwischen den Geräten und der Betreiber-Plattform bildet – inklusive der Set-Top-Box“, kommentiert Nigel Smith, VP und Chief Marketing Officer von $$$. „SDP fördert eine symbiotische Beziehung, die es Betreibern ermöglicht, auf neue TV-Dienste mittels Apps hinzuweisen. Auf der anderen Seite erhalten Entwickler die Möglichkeit Einnahmen zu erzielen und zusammen mit dem TV-Betreiber zu einer Verbesserung des Zuchauererlebnisses beizutragen.“
Um ein facettenreiches Nutzererlebnis auf Zusatzgeräten zu ermöglichten, unterstützt die SDP die kontextbezogene Bereitstellung von zusätzlichen Inhalten, Informationen sowie sozialen Netzwerk-Funktionen aus dem Internet. Die Plattform greift dabei auf intelligente Mechanismen zurück, um sicherzustellen, dass Inhalte und Metadaten stets von den jeweils bestmöglichen Quellen bezogen werden, also beispielsweise der Plattform des Betreibers oder von Online-Diensten wie Film-Bibliotheken oder Catch-up-TV-Angeboten. Endgeräte und individuell verfügbare Abonnements werden von der SDP erkannt, so dass die Lieferung der Inhalte im richtigen Format erfolgt und den Gerätespezifikationen sowie Abo-Konditionen des Nutzers entspricht.
$$$ SDP ist mit bestehenden TV-Plattform-Infrastrukturen und Set-Top-Boxen kompatibel. Durch Nutzung gängiger Software Development Kits und App Stores bietet die Lösung eine unabhängige Integration über verschiedene Geräte und Dienste hinweg. Betreiber erhalten so die Möglichkeit ihre Marke, neuen Dienste und Inhalte extrem schnell für die wachsende Anzahl von internetfähigen Geräten bereitzustellen.
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„die medienanstalten“: Neue Dachmarke für gemeinsamen Auftritt der LandesmedienanstaltenDie Medienanstalten haben ihren gemeinsamen Außenauftritt modernisiert. Internetseite, Publikationen und alle Drucksachen tragen in Zukunft den Absender „die medienanstalten“. Unter dieser Dachmarke erscheinen in Zukunft auch die gemeinsamen Einrichtungen, wie z.B. ZAK, KJM und DLM. Damit verbunden ist ein groß angelegter Relaunch der Webseite, die jetzt unter der Adresse You are not allowed to view links.
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primacom bietet CI+ Modul zum Kauf anprimacom bietet seinen Kunden ab sofort das neue CI+ Modul für einen einmaligen Kaufpreis von 79 Euro an. Damit erweitert primacom sein Hardware-Angebot im Bereich digitales Fernsehen. primacom Kunden erhalten das CI+ Modul auf Bestellung zum Vertrag hinzu und in Verbindung mit einer frei geschalteten SmartCard kann es individuell eingesetzt werden.
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Bundeskartellamt verbietet senderoffene zentrale TV-Videoplattform im InternetDas Bundeskartellamt hat den Aufbau einer senderoffenen Videoplattform im Internet untersagt. Die Behörde verhindert damit einen insbesondere aus Nutzersicht neuen praktischen Service zum kostenlosen zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten auf einer zentralen Plattform. Die Entscheidung schwächt darüber hinaus die Position der deutschen Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb. Die Mediengruppe RTL Deutschland und die ProSiebenSat1 Media AG hatten den Aufbau eines technischen Dienstleistungsunternehmens zum Betrieb einer senderoffenen Videoplattform geplant.
Die Mediengruppe RTL Deutschland kritisiert die Entscheidung unter anderem in folgenden Punkten:
Das Bundeskartellamt stellt die These auf, dass die Unternehmung Auswirkung auf den Werbemarkt gehabt hätte. Das Amt verkennt dabei, dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Damit wäre kein Werbemarkt betroffen. Jegliche Vermarktung hätte ausschließlich der jeweils teilnehmende Sender durchgeführt.
Die Mediengruppe RTL Deutschland widerspricht darüber hinaus der These des Bundeskartellamtes vom wettbewerbslosen Duopol im TV-Markt. Die Sender befinden sich seit jeher in intensivem Wettbewerb um Zuschauer und Werbekunden. Noch viel weniger ist die von der Behörde vorgenommene Einbeziehung des Mediums Internet in diese Theorie nachvollziehbar. Das Internet wird in erster Linie von internationalen Playern dominiert und bietet eine grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und nutzergenerierten Inhalten.
Auch das Vorgehen des Amtes wirft aus Sicht der Mediengruppe RTL Deutschland Fragen auf: Bis zuletzt gab es konstruktive Gespräche mit dem Bundeskartellamt, im Rahmen derer weit reichende Auflagenvorschläge von Seiten der Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 unterbreitet wurden, um etwaige Bedenken auszuräumen. Umso mehr überrascht es, dass sich die Untersagung der Internetplattform nun am Ende vor allem darauf stützt, dass sich das geplante technische Dienstleistungsunternehmen nur an TV-Sender gerichtet hätte. Dieses zentrale Produktmerkmal der Videoplattform bot bis zuletzt keinen Anlass zu Diskussion oder zu Kritik, obwohl es seit August 2010 sowohl dem Bundeskartellamt als auch der Öffentlichkeit bekannt war.
Mit der noch nicht besta$$$kräftigen Untersagung stellt sich das Bundeskartellamt einem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen hinweg zu etablieren. Die Behörde nimmt damit in Kauf, dass trotz starker internationaler Wettbewerber ein solches Projekt zum jetzigen Zeitpunkt aus dem hiesigen Markt heraus möglicherweise nicht realisierbar ist.
Die Mediengruppe RTL Deutschland erwägt nun, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
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Lokalfunk: Radio Mainz will LMK-Entscheidung anfechtenDie Vergabe der Frequenz für einen lokalen Hörfunksender für Mainz ab Oktober wird ein juristisches Nachspiel haben. Nachdem die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) am 14. März die begehrte Frequenz 106,6 MHz dem Zusammenschluss mehrerer Hörfunk-Betreiber aus Rheinland-Pfalz, der „Radio Mainz Live Rundfunk GmbH“, zugesprochen hat, will die „Radio Mainz GmbH“, die sich ebenfalls beworben hat, jetzt klagen, wie die "Allgemeine Zeitung" berichtet.
„Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso die Verwaltung der LMK sich gegen uns entschieden hat“, sagte Werner Horn, Geschäftsführer der „Radio Mainz GmbH“ und Herausgeber des Stadtmagazins „Der Mainzer“. „Ich kenne keine Stadt in Deutschland, in der sich ein so breiter Zusammenschluss aus der Bürgerschaft um eine Hörfunklizenz beworben hat“, verweist Horn darauf, dass sich Mainzer Persönlichkeiten wie die Unternehmer Peter Ditsch und Ernst Frankenbach, Richard Wagner (MCV-Präsident), das Bischöfliche Ordinariat, Vereine wie Mainz 05 oder das City Management und Unternehmen wie die Schott AG, Gauls Catering und Schott Music an der Gesellschaft beteiligt haben. Die Gesellschafterversammlung hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss der LMK juristisch vorzugehen, so Horn.
Die LMK indes hat, wie berichtet, der „Radio Mainz Rundfunk GmbH“ den Zuschlag erteilt. Wesentliche Gesellschafter sind Vittorio Nobile, der den Sender „Antenne Koblenz“ aufgebaut hat, sowie Bernhard Ehl, Hauptgesellschafter bei den lokalen Fernsehstationen „TV Mittelrhein“ und „Westerwald-Wied TV“. Radio Mainz hat zwar ebenfalls eine Zulassung erhalten, kann aber vorerst nicht über eine eigene Sendefrequenz verfügen. Da wohl aufgrund des vollen UKW-Bandes keine neuen Frequenzen mehr in Mainz koordiniert werden können, wäre aktuell maximal ein Start via Kabel und Internet denkbar.
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