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Offline xdedex

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Mangelnder Jugendschutz: Einstweilige Verfügung gegen Sky
Gericht hält Jugendschutz-PIN des Senders für unzureichend
vom 11.05.2010 18:44

Mangelnder Jugendschutz: Einstweilige Verfügung gegen Sky Die Mainzer Firma Resisto IT hat beim Landgericht Duisburg eine Einstweilige Verfügung gegen Sky Deutschland erwirkt, die sich erheblich auf das Programm des Abosenders auswirken könnte: Der Beschluss des Gerichts untersagt Sky die Ausstrahlung von Filmen mit der Altersfreigabe FSK16 oder FSK18 vor 22 Uhr ohne ausreichenden technischen Schutz für Kinder und Jugendliche. Als Beispiel wird der von Sky angebotete Sex-Kanal "Beate Uhse TV" genannt.

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Das Gericht hält in seinem Beispiel "die Verhinderung des Programmzugangs durch Jugendliche mittels einer Jugendschutz-PIN" für unzureichend, da die PIN anhand der Smartcard herauszufinden sei. Bei Zuwiderhandlung drohe Sky, vertreten durch den neuen Geschäftsführer Brian Sullivan, ein Ordnungsgeld bis zu 250.00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.


Tobias Huch, Geschäftsführer der klagenden Resisto IT, ließ per Pressemitteilung verlauten, die "angeblich sichere Jugendschutz-PIN von Sky Deutschland" könne "binnen Sekunden selbst berechnet" werden, entsprechende Anleitungen fänden sich im Internet. Mit Hilfe der PIN könnten Kinder auf Sky dann Filme "ab 16 und ab 18 sehen - zur besten Sendezeit tagsüber und ab 20 Uhr".


Huch nahm auch gleich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ins Visier: Diese unternehme nicht nur nichts gegen den Sender, sondern zähle die Jugendschutzvorsperre von Sky Deutschland "zu den technischen Mitteln, die ein Internetanbieter oder Fernsehveranstalter für den Jugendschutz einsetzen könne". Die Angelegenheit zeige "die Inkompetenz der KJM in Jugendschutzfragen", so Huch.


Die Firma Resisto IT bietet technische Systeme zur Alterskontrolle für Porno-Seiten im Internet an. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" sagte Geschäftsführer Huch, er wolle Sky zwingen, den Jugendschutz zu verbessern. Der Abosender selbst sagte dem "Focus": "Unser Jugendschutzsystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen".